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08.01.02.10 (Nordrhein-Westfalen) Rüsten und Bedienen von Veredelungsanlagen (Anlagenbediener/-in 2)

Laufende Nr
497
SYS_1
08
SYS_2
08.01
SYS_3
08.01.02
SYS_4
08.01.02.10
ORGEINHEIT
Bearbeitung
UNB
Produktion
AUFGFAM
Veredelungsanlagen
ERAAA
Rüsten und Bedienen von Veredelungsanlagen (Anlagenbediener/-in 2)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 6
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Vorbereiten und Rüsten von Anlagen

Betriebsmittel und Hilfsstoffe (Medien) rüsten/bereitstellen. Bereitgestellte Hilfsstoffe anschließen bzw. in die entsprechenden Behälter füllen. Bestimmte Hilfsstoffe (z.B. Lacke etc.) selbständig ansetzen.

Anlage einschl. PC-gesteuerter Messgeräte nach den Vorgaben in den Auftragspapieren einstellen und am Steuerpult fertigungstechnische Auftragsdaten eingeben bzw. Fertigungsprogramm anwählen (bei Wiederholaufträgen).

Nach Auftragsende an den einzelnen Veredelungsstationen rechtliche Hilfsstoffe (z.B. Farben, Lacke etc.) aus der Anlage pumpen und diverse Reinigungsarbeiten an Anlagenteilen durchführen, einzelne Teile ausbauen und zum Reinigen geben.

Bedienen und Überwachen von Anlagen

Die Anlage in Betrieb nehmen. Nach Anlauf der Anlage Probe entnehmen und prüfen lassen sowie Sichtkontrolle nach Muster vornehmen. Die Fertigungsfreigabe erfolgt durch den Anlagenführer. Bei Bedarf Einstellkorrekturen, ggf. mit Unterstützung des Anlagenführers, durchführen.

Während der Fertigung ständige Kontrolle der Oberflächenqualität und Einstellungen einzelner Aggregate, ggf. Nachregelungen (Parameterveränderungen) im Fertigungsprogramm durchführen. Den Fertigungsablauf mit anderen Anlagenbedienern bzw. dem Anlagenführer abstimmen.

Definierte und routinemäßige Störungen beheben. Bei nicht selbst behebbaren Störungen die Fachabteilung unterstützen.

Durchführen der Qualitätskontrolle

Die Qualität entsprechend den Auftragsvorgaben überwachen. Dabei Proben für Qualitätsprüfung entnehmen. Teile mit prozessüblichen Messmitteln auf Beschaffenheit prüfen und Sichtprüfungen – teils nach Muster – vornehmen. Prüfergebnisse dokumentieren. Bei Fehleranalyse mitwirken.

Durchführen von Anlagenpflege und Wartungsarbeiten

Durchführen von Reinigungsarbeiten zur Sicherstellung der Qualität. Durchführen von Reinigungs- und Wartungsarbeiten in bestimmten Zeitabständen nach Wartungsplan unter Berücksichtigung einer optimalen Anlagennutzung.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
Für Vorbereiten und Rüsten der Anlage, für das Bedienen selbst sowie für die Qualitätskontrolle Anlernen ab sechs Monate bis zu einem Jahr.
532
1.2.Fachkenntnisse
1.3.Berufserfahrungen
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Selbständiges Ansetzen von Hilfsstoffen, die Vornahme von Einstellkorrekturen erfordern einen gewissen Spielraum.
210
3.Kooperation
Kommunikation, Zusammenarbeit sowie gelegentliche Abstimmungen im Zusammenhang mit der Klärung von Fertigungsabläufen sowie im Rahmen der Unterstützung der Fachabteilungen bei Störungsbehebungen und Fehleranalysen.
310
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt52