08.01.02.10 (Nordrhein-Westfalen) Rüsten und Bedienen von Veredelungsanlagen (Anlagenbediener/-in 2)
- Laufende Nr
- 497
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.01
- SYS_3
- 08.01.02
- SYS_4
- 08.01.02.10
- ORGEINHEIT
- Bearbeitung
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Veredelungsanlagen
- ERAAA
- Rüsten und Bedienen von Veredelungsanlagen (Anlagenbediener/-in 2)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 6
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Vorbereiten und Rüsten von Anlagen
Betriebsmittel und Hilfsstoffe (Medien) rüsten/bereitstellen. Bereitgestellte Hilfsstoffe anschließen bzw. in die entsprechenden Behälter füllen. Bestimmte Hilfsstoffe (z.B. Lacke etc.) selbständig ansetzen.
Anlage einschl. PC-gesteuerter Messgeräte nach den Vorgaben in den Auftragspapieren einstellen und am Steuerpult fertigungstechnische Auftragsdaten eingeben bzw. Fertigungsprogramm anwählen (bei Wiederholaufträgen).
Nach Auftragsende an den einzelnen Veredelungsstationen rechtliche Hilfsstoffe (z.B. Farben, Lacke etc.) aus der Anlage pumpen und diverse Reinigungsarbeiten an Anlagenteilen durchführen, einzelne Teile ausbauen und zum Reinigen geben.
Bedienen und Überwachen von Anlagen
Die Anlage in Betrieb nehmen. Nach Anlauf der Anlage Probe entnehmen und prüfen lassen sowie Sichtkontrolle nach Muster vornehmen. Die Fertigungsfreigabe erfolgt durch den Anlagenführer. Bei Bedarf Einstellkorrekturen, ggf. mit Unterstützung des Anlagenführers, durchführen.
Während der Fertigung ständige Kontrolle der Oberflächenqualität und Einstellungen einzelner Aggregate, ggf. Nachregelungen (Parameterveränderungen) im Fertigungsprogramm durchführen. Den Fertigungsablauf mit anderen Anlagenbedienern bzw. dem Anlagenführer abstimmen.
Definierte und routinemäßige Störungen beheben. Bei nicht selbst behebbaren Störungen die Fachabteilung unterstützen.
Durchführen der Qualitätskontrolle
Die Qualität entsprechend den Auftragsvorgaben überwachen. Dabei Proben für Qualitätsprüfung entnehmen. Teile mit prozessüblichen Messmitteln auf Beschaffenheit prüfen und Sichtprüfungen – teils nach Muster – vornehmen. Prüfergebnisse dokumentieren. Bei Fehleranalyse mitwirken.
Durchführen von Anlagenpflege und Wartungsarbeiten
Durchführen von Reinigungsarbeiten zur Sicherstellung der Qualität. Durchführen von Reinigungs- und Wartungsarbeiten in bestimmten Zeitabständen nach Wartungsplan unter Berücksichtigung einer optimalen Anlagennutzung.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse Für Vorbereiten und Rüsten der Anlage, für das Bedienen selbst sowie für die Qualitätskontrolle Anlernen ab sechs Monate bis zu einem Jahr. | 5 | 32 |
| 1.2. | Fachkenntnisse | ||
| 1.3. | Berufserfahrungen | ||
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Selbständiges Ansetzen von Hilfsstoffen, die Vornahme von Einstellkorrekturen erfordern einen gewissen Spielraum. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Kommunikation, Zusammenarbeit sowie gelegentliche Abstimmungen im Zusammenhang mit der Klärung von Fertigungsabläufen sowie im Rahmen der Unterstützung der Fachabteilungen bei Störungsbehebungen und Fehleranalysen. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 52 |